Zwangsvollstreckung - Pfändung -
Vollstreckungstitel
Unter dem Begriff Zwangsvollstreckung versteht man das Verfahren, mit dem ein Gläubiger seine Ansprüche durch staatlichen Zwang durchsetzen kann.
Die Grundlage einer solchen Zwangsmaßnahme ist, dass der Gläubiger einen vollstreckbarer Titel innehat. Das kann zum Beispiel ein Vollstreckungsbescheid, ein Gerichtsurteil oder auch ein Vertrag mit notariell beglaubigter Vollstreckungsunterwerfung sein.
Die wichtigsten und häufigsten Pfändungsmaßnahmen sind:
Sachpfändung
Ein Gerichtsvollzieher wird beauftragt, eine Pfändung vorzunehmen. Er kommt dann in die Wohnung oder in den Betrieb und kann werthaltige Gegenstände mit einem Pfandsiegel markieren. Das Siegel (umgangssprachlich oft "Kuckuck" genannt) darf nicht unbefugt entfernt werden –das wäre strafbar- außerdem darf der Schuldner nicht mehr über diese Sache verfügen, sie also zum Beispiel selbst verkaufen.
Pfändung in Forderungen
Auch Forderungen können gepfändet werden. Zum Beispiel Bankguthaben, Arbeitslohn, Steuererstattungsansprüche und Ansprüche aus Versicherungen oder Bausparverträgen. Dafür erlässt das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einen so genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
Immobiliarzwangsvollstreckung
Der Gläubiger kann auch auf Immobilien des Schuldners zugreifen. Entweder durch Eintragung einer Zwangssicherungshypothek oder durch Einleitung eines Zwangsversteigerungsverfahrens.
Abgabe des Vermögensverzeichnisses
Falls eine Sachpfändung erfolglos bleibt, oder der Schuldner mehrfach nicht angetroffen wird, kann der Gläubiger verlangen, dass der Schuldner beim Gerichtsvollzieher Auskunft über seine Vermögensverhältnisse gibt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in diesem Verzeichnis werden vom Schuldner mit Unterschrift bestätigt („an Eides statt“, also ebenso als ob man geschworen/ einen Eid ausgesprochen hätte dass alles der Wahrheit entspricht). Ältere Bezeichnungen dieses Vorgangs kennt man vielleicht noch: Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung. Mit dem Vermögensverzeichnis erhält der Gläubiger eine Übersicht, ob und wo sich Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten ergeben. Falls sich der Schuldner weigert, die Erklärung abzugeben, so kann im äußersten Fall auch eine Verhaftung mit dem Ziel der Erzwingung angeordnet werden.