Schuldnerberatung für Privatpersonen
In drei Schritten raus aus den Schulden -
ich unterstütze Sie dabei professionell und mit Know How.
Phase 1 | Unverbindliches Erstgespräch Analyse Ihrer Situation |
Phase 2 |
Beratung Erstellung eines individuellen Planes |
Phase 3 | Durchführung des Planes Abschluss |
1. Im ersten Gespräch geht es darum, zu erfassen wie Ihre persönliche Situation aktuell ist. Das heißt, wir schauen uns gemeinsam an, welche Gläubiger welche Forderungen an Sie geltend machen, wie Ihre Einkommenssituation aussieht und welche laufenden Ausgaben Sie haben. Oft ist dieses Gespräch seit langer Zeit die erste Gelegenheit, in der man sich wirklich mit der ganzen Sache konfrontiert. Das muss sein, aber keine Sorge, Sie müssen das nicht alleine schaffen, ich helfe Ihnen dabei.
Wenn ein erster Überblick geschaffen ist, kann ich schon grob sagen, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, wie Sie Ihre Schulden wieder in den Griff bekommen.
2. Inhalt und Ziel meiner Beratung ist es, mit Ihnen zu klären, ob es einen Weg für Sie gibt, Schulden aus eigener Kraft zu regulieren. Das ist immer das erste Ziel. Nur wenn es wirklich keine Chance gibt, genügend Mittel aufzubringen, damit die Gläubiger sich auf einen Vergleich einlassen können, muss auch über die Frage diskutiert werden, ob Sie gerichtliche Hilfe in Form eines Insolvenzverfahrens in Anspruch nehmen.
Für Privatpersonen ist es aber auf jeden Fall notwendig und auch sinnvoll, es zunächst mit einem Regulierungsplan zu versuchen. Wenn dieser Zahlungsplan von den Gläubigern akzeptiert wird, dann ist eine außergerichtliche Lösung erreicht - falls der Plan abgelehnt wird, wäre das der Nachweis für das Gericht, dass ein Einigungsversuch stattgefunden hat.
3. Wenn alle Gläubiger den Einigungsvorschlag angenommen haben, gilt es, sich auch zuverlässig an den eigenen Vorschlag zu halten, damit am Ende der Laufzeit das Problem auch wirklich gelöst ist. Je nach dem, wie ein Mensch "gestrickt" ist, kann das der eine sehr gut selbst in die Hand nehmen, der andere braucht vielleicht weitere Unterstützung. Ich biete Ihnen an, Ihren Regulierungsplan über die vereinbarte Laufzeit hinweg für Sie durchzuführen und eventuelle Rückfragen der Gläubiger zu klären.
Sobald die Laufzeit des Zahlungsplanes abgelaufen ist, sollten Sie von allen Beteiligten eine Erklärung bekommen, dass die Sache nun endgültig erledigt ist. Falls es zu der Forderung einen Eintrag bei der Schufa oder bei anderen AUskunfteien gegeben hat, kann es sinnvoll sein, sich auch eine Löschungsbewilligung geben zu lassen, damit man den Eintrag bereits vor Ablauf der gesetzlichen Löschungsfrist löschen lassen kann. So wird Ihre Bonität schneller wieder hergestellt. Auch das können Sie selbst in die Hand nehmen - oder sich von mir dabei unterstützen lassen.
Sollte Ihr Regulierungsplan jedoch nicht angenommen worden sein, brauchen Sie als Nachweis für das Insolvenzgericht eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Diese Bescheinigung stelle ich Ihnen in diesem Fall zur Verfügung.