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Schuldnerberatung für Gewerbetreibende

 

1.
Analyse

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und in eine finanzielle Schieflage geraten sind, dann ist es zunächst wichtig, Ihre genaue Situation zu analysieren. Dazu kann es sinnvoll sein, Ihren Steuerberater von Anfang an mit einzubinden.

2.
Zahlungsplan


Wenn noch Mittel zur Verfügung stehen, so dass eine Rückführung Ihrer Verbindlichkeiten realistisch erscheint, dann unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung eines detaillierten Zahlungsplanes und übernehme auf Wunsch die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern. Wenn es zu einer Einigung kommt, können Sie mich auch mit der Ausführung des Zahlungsplanes beauftragen, damit die zuverlässige und pünktliche Auszahlung der Quotenbeträge gewährleistet ist.

3. Regelinsolvenz-
verfahren

Ergibt die Analyse Ihrer Situation, dass Sie aus eigener Kraft voraussichtlich nicht in der Lage sein werden, Ihre Gläubiger zu befriedigen und haben auch Verhandlungen über Nachlässe und Zahlungsaufschübe keine Aussicht auf Erfolg, dann kann für Sie die Möglichkeit eines sogenannten Regelinsolvenzverfahrens in Frage kommen.

 

1. Im ersten Gespräch geht es darum, zu erfassen ob Zahlungsunfähigkeit droht, bereits eingetreten ist, oder ob Überschuldung vorliegt. Das heißt, wir schauen uns gemeinsam an, welche Verbindlichkeiten bestehen, wie Ihr derzeitiger Liquiditätsstatus ist und welche laufenden geschäftlichen und privaten Verpflichtungen bestehen. Sobald ich mir einen ersten Überblick verschaffen konnte, kann ich schon grob sagen, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen.

2. Inhalt und Ziel meiner Beratung ist es, mit Ihnen zu klären, ob es einen Weg für Sie gibt, Schulden aus eigener Kraft zu regulieren. Das ist immer das erste Ziel. Nur wenn es wirklich keine Chance gibt, genügend Mittel aufzubringen, damit die Gläubiger sich auf einen Vergleich einlassen können, muss auch über die Frage diskutiert werden, ob Sie gerichtliche Hilfe in Form eines Insolvenzverfahrens in Anspruch nehmen.

Für Unternehmen ist nicht zwingend, es zunächst mit einem Regulierungsplan zu versuchen - es kann aber im einen oder anderen Fall trotzdem sinnvoll sein.

3. Wenn es zu einem Vergleich mit allen Gläubigern kommt, gilt es, diesen zuverlässig zu erfüllen, damit am Ende der Laufzeit das Problem auch wirklich gelöst ist. Das können Sie selbst in die Hand nehmen, oder die Plandurchführung in meine Hände legen.

Sobald die Laufzeit des Zahlungsplanes beendet ist, sollten Sie von allen Beteiligten eine Erledigterklärung erhalten. Falls es zu der Forderung einen Eintrag bei der Schufa oder bei anderen Auskunfteien gegeben hat, kann es sinnvoll sein, sich auch eine Löschungsbewilligung geben zu lassen, damit man den Eintrag bereits vor Ablauf der gesetzlichen Löschungsfrist löschen lassen kann. So wird Ihre Bonität schneller wieder hergestellt. Auch das können Sie selbst in die Hand nehmen - oder sich von mir dabei unterstützen lassen.

Sollten Sie den direkten Weg der Schuldenregulierung über das Insolvenzverfahren wählen, erstelle ich Ihnen eine vorschriftsmäßige Gläubigerliste und stelle Ihnen ein amtliches Antragsformular zur Verfügung. Auf Wunsch unterstütze ich Sie beim Ausfüllen der Formulare.



Wie hoch ist der Zeitaufwand?

Vom ersten Gespräch bis zur Abgabereife eines Insolvenzantrages dauert es in der Regel etwa 1 - 4 Wochen. Manchmal gibt es Verzögerungen, zum Beispiel weil die Finanzierung meiner Arbeit nicht so schnell zu bewältigen ist, oder weil Gläubigerdaten noch ermittelt werden müssen.

Sobald der Insolvenzantrag eingereicht ist, reagiert das Gericht bei aktiven Betrieben in der Regel innerhalb weniger Stunden bis Tage, bei stillgelegten Betrieben innerhalb einer oder zwei Wochen.

Ein Insolvenzverfahren dauert genau sechs Jahre. Ziel ist, mit Hilfe des eingesetzten Insolvenzverwalters entweder die Fortführung oder die geordnete Liquidation des Betriebes zu erreichen.


Wie hoch sind die Kosten?

Mein Honorar richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand, der notwendig ist um Ihre Sache zu einem Ergebnis zu bringen. Das heißt, Sie haben es selbst in der Hand, wie viel Unterstützung Sie in Anspruch nehmen wollen und was Sie selbst beitragen können. Ich kann schon nach dem ersten Gespräch ziemlich genau kalkulieren, wie viel Zeit in etwa benötigt und was Sie das dann insgesamt kosten wird.

Der finanzielle Rahmen beginnt bei 500,- €. Durchschnittlich entstehen bei der Insolvenzvorbereitung für Gewerbetreibende Kosten in Höhe von ca. 3.000,- € zzgl. MwSt. Sofern keine Gefahr besteht, dass Sie sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar machen, können Sie das Honorar in Raten begleichen, so wie es für Sie machbar ist. Sobald ein ausreichender Vorschuss eingezahlt ist, beginnt die Bearbeitung Ihres Mandats, der Fortgang erfolgt Zug um Zug je nach Zahlungseingang.

Kontakt

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Mo - Fr: 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr


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