Rufen Sie an:
0721 48 48 68 7

Was kann ich schon vorbeugend tun, um gut durch das Verfahren zu kommen?

Richten Sie ein Guthabenkonto ein, oder machen Sie ihr bestehendes Konto zu einem Konto ohne Dispositionsrahmen. Das Konto wird zu Beginn des Verfahrens zwar von der Bank in der Regel ein paar Tage gesperrt, bis der Verwalter geprüft hat, ob Sie kurz vor der Insolvenz noch Zahlungen geleistet haben, die er eventuell zurückholen muss. Aber er wird Ihnen dieses Konto rasch wieder freigeben.

Sobald Sie sich entschlossen haben, das Entschuldungsverfahren anzugehen, zahlen Sie keine weiteren Raten an Ihre alten Gläubiger.

Weiterhin bezahlt werden müssen aber laufende Verträge wie zum Beispiel Miete, Strom, Gas, Wasser, Telefon etc. Falls Sie Unterhalt für Kinder zahlen müssen, auch das.

Widerstehen Sie der Versuchung irgendwelches Vermögen beiseite zu schaffen - das kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen! Es nützt nichts, noch schnell vor der Insolvenz das Auto oder die Lebensversicherung zu verschenken - es gibt weitreichende Anfechtungsfristen im Insolvenzverfahren, mit denen der Insolvenzverwalter solche Transaktionen rückgängig machen muss. Und Sie hätten in diesem Fall als Schuldner Ihre Wahrheitspflicht verletzt. Das ist nicht nur kein gutes Bild, sondern gibt jedem einzelnen Gläubiger auch die Möglichkeit, Ihnen die Befreiung von den Schulden versagen zu lassen. Sehen Sie es so: Ihre Gläubiger verlieren einen Teil oder sogar ihre gesamte Forderung, obwohl Sie eine Leistung oder eine Ware von ihnen erhalten haben. Da ist das Mindeste, was Sie tun können, dass Sie alles, was Sie nicht wirklich zum Leben brauchen, zur Verringerung dieses Schadens einsetzen. Bedenken Sie, dass von dem, was in Ihre Insolvenzmasse fließt, auch erst einmal die Verfahrenskosten gedeckt werden - es bleibt also für die Gläubiger noch weniger übrig.

Kontakt

Sie erreichen uns unter:
Tel. +49 721 48 48 68 7
Fax +49 721 9 43 09 25
info@was-tun-gegen-schulden.de
Mo - Fr: 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr


Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung