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Wie reagiert mein Arbeitgeber?

Das kann niemand so genau vorhersagen - jeder Betrieb ist anders. Aber nach meiner Erfahrung ist es fast immer so, dass der Arbeitgeber eher erleichtert ist, wenn sich die Lohnabrechnungsstelle nicht mehr um mehrere Lohnpfändungen, deren Reihefolge und Laufzeiten kümmern muss. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, gibt es nur noch den Insolvenzverwalter als einzigen Ansprechpartner. Dann wird die Abrechnung im System noch einmal angepasst, der pfändbare Betrag geht an die Insolvenzmasse, den unpfändbaren Teil bekommen Sie überwiesen und damit ist die Lohnabrechnungsstelle spürbar entlastet.

Nur aus dem Grund, dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Auch eine "Strafe" ist nicht zu befürchten. Einzige Einschränkung kann sein, dass Sie für den Fall dass Sie an Ihrem Arbeitsplatz mit (Bar-)geld zu tun haben, eine vertragliche Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag haben, die bestimmt wie und wo sie eingesetzt werden, falls sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

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